Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Golf-Carts
Golfclub Montafon
Zelfenstraße 110
A-6774 Tschagguns
1. Allgemeines
Der Golfclub Montafon (nachfolgend „Vermieter") stellt dem Mieter für die vereinbarte Dauer ein Golf-Cart zur Verfügung.
Die Mietdauer beträgt grundsätzlich:
9-Loch-Runde: maximal 2,5 Stunden
18-Loch-Runde: maximal 4,5 Stunden
Der Mietpreis ist vor Fahrtantritt zu entrichten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Golf-Cart sorgfältig zu behandeln, ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und nach Beendigung der Mietzeit ordnungsgemäß, sauber und in betriebsbereitem Zustand zurückzugeben.
2. Benutzung des Golf-Carts
Das Golf-Cart darf ausschließlich im Zusammenhang mit dem Golfspiel auf der Golfanlage des Golfclub Montafon verwendet werden.
Die Fahrweise ist stets den Platz-, Wetter- und Bodenverhältnissen anzupassen.
Insbesondere ist das Befahren folgender Bereiche verboten:
Grüns
Vorgrüns
Abschläge
Übungsgrüns
Bunker
Bereiche zwischen Grün und Grünbunker sowie sämtliche ausdrücklich als Fahrverbotszonen gekennzeichneten Flächen.
Den Anweisungen des Personals des Golfclub Montafon ist jederzeit Folge zu leisten.
3. Voraussetzungen für die Anmietung
Das Golf-Cart darf ausschließlich vom Mieter oder einer dem Golfclub Montafon vor Fahrtantritt bekannt gegebenen Person gelenkt werden.
Es dürfen maximal zwei Personen sowie zwei Golfbags befördert werden.
Der Fahrer bestätigt,
- mindestens 16 Jahre alt zu sein,
- körperlich und geistig in der Lage zu sein, das Fahrzeug sicher zu führen,
- mit der Bedienung des Golf-Carts vertraut zu sein sowie
- nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu stehen, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnte.
Für das Führen eines Golf-Carts auf dem Gelände des Golfplatzes ist keine straßenverkehrsrechtliche Lenkberechtigung erforderlich. Der Golfclub Montafon kann jedoch aus Sicherheitsgründen den Besitz einer gültigen Lenkberechtigung verlangen oder Personen von der Benutzung ausschließen.
4. Übernahme des Golf-Carts
Mit der Übernahme bestätigt der Mieter, dass sich das Golf-Cart in einem betriebsbereiten Zustand befindet. Bereits bei der Übergabe erkennbare Mängel oder Beschädigungen sind unter Punkt 11 zu dokumentieren.
Der Mieter verpflichtet sich, das Golf-Cart vor Fahrtantritt auf offensichtliche Schäden zu überprüfen. Werden vor Fahrtantritt weitere offensichtliche Mängel oder Beschädigungen festgestellt, sind diese unverzüglich dem Golfclub Montafon zu melden und ebenfalls unter Punkt 11 zu vermerken.
5. Mietpreis
Es gelten die jeweils aktuellen Mietpreise gemäß der gültigen Gebührenordnung des Golfclub Montafon.
6. Haftung
Der Mieter haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden am Golf-Cart sowie für Schäden, die durch den Betrieb des Golf-Carts an Personen oder Sachen entstehen.
Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch eine von ihm berechtigterweise gelenkte weitere Person verursacht werden.
Der Mieter haftet auch für Schäden, die erst nach Rückgabe festgestellt werden, sofern diese aufgrund der Mietdauer oder sonstiger Umstände eindeutig seiner Nutzung zugeordnet werden können.
Der Golfclub Montafon haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden aufgrund zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen.
7. Reservierung
Reservierungen erfolgen unverbindlich.
Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Golf-Carts besteht erst nach Abschluss des Mietvertrages und sofern ein Golf-Cart verfügbar ist.
8. Beendigung des Mietverhältnisses
Der Golfclub Montafon ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und das Golf-Cart zurückzufordern, wenn
der Mieter gegen diese AGB verstößt,
das Golf-Cart missbräuchlich verwendet wird,
Sicherheitsanweisungen nicht eingehalten werden oder
Zweifel an der sicheren Fahrfähigkeit des Mieters bestehen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses und entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Golfclub Montafon zu entnehmen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
11. Übergabeprotokoll
Cart-Nr: _________
Bereits vorhandene Mängel/Beschädigungen:
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Bestätigung Mitarbeiter Golfclub: _____________________________________________________
Bestätigung des Mieters
Ich bestätige, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Anmietung eines Golf-Carts gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Name: ___________________________________________________________________________
Vorname: _________________________________________________________________________
Heimatclub: _______________________________________________________________________
Datum: ___________________________________________
Unterschrift: ______________________________________